§§ Waffen bei Film- und Fernsehproduktionen §§
Jeglicher gewerblicher Umgang mit Waffen** (Überlassen, Verleih, Verkauf, usw.) bedarf der behördlichen Genehmigung in Form einer Waffenhandelserlaubnis sowie ergänzender Sondergenehmigungen (KWKG, BKA, usw.)
Die Missachtung dieser Vorschriften zieht strafrechtliche sowie wirtschaftliche Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer nach sich.
**gilt auch für Gas-/Schreckschusswaffen, Deko-Waffen, Softair, usw.
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