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§§ Waffen bei Film- und Fernsehproduktionen §§

 

Jeglicher gewerblicher Umgang mit Waffen** (Überlassen, Verleih, Verkauf, usw.) bedarf der behördlichen Genehmigung in Form einer Waffenhandelserlaubnis sowie ergänzender Sondergenehmigungen (KWKG, BKA, usw.)

Die Missachtung dieser Vorschriften zieht strafrechtliche sowie wirtschaftliche Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer nach sich.

 

**gilt auch für Gas-/Schreckschusswaffen, Deko-Waffen, Softair, usw.

 

 

Der Büchsenmacher als Waffenmeister

 

Wir beraten und betreuen kompetent und rechtssicher.

 

Waffenmeister & Pyrotechniker

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Tel: 0700 - 99088099 (Tarif Telekom)
Mobil: 0178 - 4620842 (E-Plus Base)